Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fidentum / Lombardium: Situation für Vermittler wird brenzliger

Die Stimmen, die nach einer Inanspruchnahme der Vermittlerschaft in Sachen Fidentum/Lombardium rufen, werden lauter. Viele Gesellschaften der Fidentum / Lombardium – Gruppe haben zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt. Jöhnke & Reichow berichtete hierzu bereits (siehe Artikel: Zum Beitrag).

Nunmehr richtet sich das Augenmerk der Anleger stärker in Richtung der Vermittler. Einzelne Anlegeranwälte, z.B. auch die Kanzlei Pforr Rechtsanwälte, werben für eine Prüfung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Vermittler. Sollten sich die Befürchtungen bezüglich der zu erwartenden Quote konkretisieren, dürften diese Tendenzen sich weiter verstärken.

Gleichwohl sollten Vermittler sich nicht Bange machen lassen. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow hat sich im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht auf die Vertretung von Vermittlern, welche mit Haftungsforderungen konfrontiert werden, spezialisiert und empfiehlt stets eine genaue Prüfung des Einzelfalles. Hierfür stehen wir auch betroffenen Vermittlern in Sachen Fidentum / Lombardium zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Über den Autor:

Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:

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