Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Gesetzesänderung: Versicherungmakler sollten ihre AGB’s prüfen lassen

Der Gesetzgeber ändert zum 01.10.2016 die Bestimmung des § 309 BGB, wodurch eine Anpassung von Maklerverträgen erforderlich wird. Hiervon sind auch Versicherungsmakler betroffen.

Formvorschriften in Maklerverträgen

Viele Versicherungsmaklerverträge beinhalten sogenannte Formvorschriften, nach denen Erklärungen des Kunden einer bestimmten Form genügen müssen. Oftmals sind Erklärungen (z.B. Kündigungen des Maklervertrages) danach in Schriftform abzugeben.

§ 309 BGB bestimmte bislang, dass Verbrauchern in AGB’s keine strengere Formvorschrift auferlegt werden durfte, als die Schriftform. Diese Anforderungen werden nun gesenkt. Zukünftig darf keine strengere Form als die Textform vereinbart werden. Damit reichen zukünftig auch Emails oder ein Fax. Der Rechtsverkehr soll dadurch erleichtert werden.

Die genauen Auswirkungen der Gesetzesänderung für die Anpassung von Maklerverträgen hat die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow bereits in einem Artikel für asscompact zusammengefasst. Diesen Artikel finden Sie unter: http://www.asscompact.de/nachrichten/

Anpassung von Maklerverträgen empfehlenswert

Versicherungsmakler sollten sich danach in rechtliche Beratung begeben und durch einen im Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt die Überprüfung erwirken. Dieser sollte eine Anpassung von Maklerverträgen vornehmen.

Gerne steht auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow hierfür zur Verfügung. Als im Versicherungsrecht und  Vertriebsrecht spezialisierte Kanzlei betreuen wir einen Vielzahl freier Versicherungsmakler und sind mit der Erstellung von Versicherungsmaklerverträgen befasst. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Überprüfung Ihres Maklervertrages nebst AGB’s.

 

Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Über den Autor:

Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:

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