Abmahnungen aus Wettbewerbsgründen wegen Verwendung des Facebook-Like-Button scheinen in der Finanzdienstleistung derzeit geradezu in Mode zu sein.
Mit den Abmahnungen ist nicht zu spaßen, erklärt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Was Makler tun sollten, erklärt er in seinem Gastbeitrag für Pfefferminzia.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichwo empfiehlt folgende Handlungen beim Vorliegen einer Abmahnung:
Sollten Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage erhalten haben, so steht Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte jederzeit zur Verfügung. Es wird dringend angeraten im Falle einer Abmahnung unverzüglich zu handeln.
Weiter Hinweise finden Sie unter „Wettbewerbsrecht“ zusammengefasst.
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