Der Ausstieg aus der Ausschließlichkeit: So gelingt der Start als Versicherungsmakler

Der Ausstieg aus der Ausschließlichkeit und der Start als Versicherungsmakler ist ein heikles Unterfangen. Der Vermittler gibt die Sicherheit seiner bisherigen Tätigkeit auf, um als Versicherungsmakler seine Vermittlungstätigkeit frei und ungebunden ausüben zu können. Auf dem Weg dahin lauern jedoch eine Vielzahl rechtlicher Gefahren.

Mögliche Stolperfallen beim Ausstieg aus der Ausschließlichkeit

Wechselwillige Vermittler beschäftigen vor Allem

  • die weitere Betreuung „ihrer“ Kunden,
  • die Gestaltung der Kündigung und die Einhaltung der Kündigungsfristen,
  • die Annahme oder Ausschlagung einer Aufhebungsvereinbarung,
  • die Zahlung eines Ausgleichsanspruches oder
  • die weitere Provisionshaftung/Auszahlung der Stornoreserve.

Diese Themenkomplexe sollte der Ausschließlichkeitsagent unbedingt genau im Vorwege rechtlich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt klären lassen, damit er weiß, welche Konsequenzen sein Tun hat und unter welchen Voraussetzungen sein Start als Versicherungsmakler erfolgt. Andernfalls droht sonst der Start in die neue Selbständigkeit von Anfang an zu scheitern.

Rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt

Ausschließlichkeitsvermittler sollten daher bevor sie aktiv werden, einen im Vertriebsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren und mit diesem das gemeinsame Vorgehen abstimmen. Dabei sollten unbedingt folgende Fragen geklärt werden:

  • Wie lässt sich die Beendigung des Handelsvertretervertrages herbeiführen, ohne dass es zu einem Verlust eigener Ansprüche (z.B. Ausgleichsansprüche) kommt?
  • Welche Rechte und Pflichten hat der Handelsvertreter nach Ausspruch der Kündigung bis zur tatsächlichen Beendigung der Zusammenarbeit?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf/kann der Handelsvertreter seine Kunden auch nach Aufnahme seiner Tätigkeit als Versicherungsmakler weiter betreuen?
  • Wie reagiert der Handelsvertreter im Fall von zukünftigen Stornierungen der von ihm vermittelten Verträge?

Individuelle Lösungen für Ausschließlichkeitsvermittler

Aufbauend auf den gemeinsamen Erörterungen sollte dann ein Plan des weiteren Vorgehens erstellt werden. Wie ein solcher Ablauf aussehen kann, haben wir in einem Artikel für cash-online zusammengefasst. Diesen Artikel finden Sie hier: http://www.cash-online.de/versicherungen/2016/ausschliesslichkeitsvertreter/338220

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützen bundesweit eine Vielzahl von Ausschließlichkeitsvermittlern bei ihrem Wechsel vom gebundenen Handelsvertreter zum freien Versicherungsmakler. Dabei begleiten wir nicht nur den Ausstieg aus der bisherigen Tätigkeit, sondern helfen auch beim Gelingen des Neustarts als Versicherungsmakler. Dazu bieten wir auch Gesamtlösungen an, die nicht nur die Vertretung gegenüber dem ehemaligen Versicherer beinhaltet, sondern auch die rechtliche Begleitung der Unternehmensgründung (z.B. Auswahl der richtigen Rechtsform, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Maklerverträgen und Beratungsprotokollen, Prüfung von Courtagezusagen, Prüfung des eigenen Internetauftritts, etc.). Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jens Reichow

Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Er betreut vor Allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie unter folgendem Anwaltsprofil:

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Fachanwalt erklärt, was beim Ausstieg aus der Ausschließlichkeit zu beachten ist.

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