Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fidentum/Lombard Classic 2: Erste Oderfelder beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die Situation der Erste Oderfelder Beteilungsgesellschaft mbh & Co. KG scheint sich weiter zu verschlechtern. Unsere Kanzlei erreichte aus unserem Mandantenkreis die Mitteilung, dass zwischenzeitlich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Insolvenzantrag gestellt habe.

Unserer Mandantschaft liegt hierzu auch bereits eine Stellungnahme seitens Herrn Sven Westen vor. Dieser gibt als Gründe für den Schritt der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG die Weigerung vieler stillen Gesellschafter den Aufforderungen der Gesellschaft zur Rückzahlung der erfolgten Ausschüttungen Folge zu leisten sowie eine durch die Staatsanwaltschaft Hamburg erschwerte aktive Pfandverwertung an. Daher sehe sich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gezwungen die Eröffnung des Insolvenzsverfahrens zu beantragen.

Aus Sicht der Anleger bleibt damit zu hoffen, dass nunmehr ein Insolvenzverwalter die geordnete Abwicklung des Unternehmens vornimmt. Gleichwohl dürfte damit der befürchtete Verlust der Anleger wieder ein Stück näher gekommen sein. Anleger müssen weiterhin mit einem erheblichen Verlust ihres Anlagebetrages rechnen.

Damit dürfte in nächster Zeit aber auch die Suche nach weiteren Verantwortlichen zunehmen. Insbesondere Anlageberater und -vermittler dürften in den Fokus der Anleger geraten. Solange die Situation der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG noch unklar war, liesen sich viele Anleger noch von ihrem Berater/Vermittler beschwichtigen. Nachdem nunmehr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde und damit der Verlust der Anlage deutlicher wird, dürften viele geschädigte Anleger versuchen sich beim Vermittler schadlos zu halten. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow rechnet mit einer verstärkten Inanspruchnahme der Vermittler in den kommenden Wochen und Monaten.

Wir werden diese Entwicklungen gespannt verfolgen und für unsere Mandantschaft aktiv mitgestalten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Über den Autor:

Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:

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