Fachanwalt für Versicherungsrecht

Unterstützung durch kompetente Fachanwälte zahlt sich in Berufsunfähigkeitsverfahren aus!

Bei der Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es oftmals um die wirtschaftliche Existenz des Versicherten. Fällen der Berufsunfähigkeit widmen wir uns daher mit besonderem persönlichen Engagement.

Weitere Informationen zu RA Jöhnke

Benötigen Sie Hilfe im BU-Verfahren?

Berufsunfähigkeit eines Steuerfachangestellten von Versicherer anerkannt!

Der Steuerfachangestellte wandte sich an die auf u.a. auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag.

Berufsunfähigkeit eines Steuerfachangestellten

Nachdem der Versicherungsnehmer seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als Steuerfachangestellter gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, zeigte dieser dem Versicherer den Versicherungsfall an mit der Bitte entsprechende Leistungsantragsunterlagen zu übersenden. Der Versicherer übersandte dem Steuerfachangestellten sodann eine Fülle von Unterlagen. Hieraufhin wandte er sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützte den Steuerfachangestellten beim Ausfüllen des Leistungsantrages (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Hierbei galt es umfangreiche Fragebögen auszufüllen sowie umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit niederzuschreiben. Dieses ist zwingend notwendig, denn der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

Dabei beriet Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte auch über alle Aspekte des Berufsunfähigkeits-Verfahrens. Dazu wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem Leistungsantrag beizufügen waren. Um den Steuerfachangestellten auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, bzw. Leistungsantrags- Verfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Steuerfachangestellten transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.

Hamburger Rechtsanwalt im Versicherungsrecht schützt Versicherungsnehmer

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Versicherer erkennt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nach nur 10 Tagen!

Bereits nach 10 Tagen wurde der Leistungsantrag vollumfänglich bewilligt. Dementsprechend musste kein förmliches Verfahren gegen den BU-Versicherer geführt werden, da alle vertraglichen Ansprüche des Steuerfachangestellten unbefristet anerkannt wurden. Der Versicherer kehrte dabei rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Steuerfachangestellten aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens.

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen. Hierbei bieten wir für Versicherungsnehmer transparente und günstige Beratungshonorare an.

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Expertenrat zahlt sich in BU-Verfahren aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen. Soforthilfe und Tipps entnehmen Sie unserer Präsenz unter www.bu-anwalt24.de. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

 

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

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