Berufsunfähigkeit eines Steuerfachangestellten anerkannt!

Der Steuerfachangestellte wandte sich an die auf u.a. auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag.

Berufsunfähigkeit eines Steuerfachangestellten

Nachdem der Versicherungsnehmer seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als Steuerfachangestellter gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, zeigte dieser dem Versicherer den Versicherungsfall an mit der Bitte entsprechende Leistungsantragsunterlagen zu übersenden. Der Versicherer übersandte dem Steuerfachangestellten sodann eine Fülle von Unterlagen. Hieraufhin wandte er sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützte den Steuerfachangestellten beim Ausfüllen des Leistungsantrages (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Hierbei galt es umfangreiche Fragebögen auszufüllen sowie umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit niederzuschreiben. Dieses ist zwingend notwendig, denn der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

Dabei beriet Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte auch über alle Aspekte des Berufsunfähigkeits-Verfahrens. Dazu wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem Leistungsantrag beizufügen waren. Um den Steuerfachangestellten auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, bzw. Leistungsantrags- Verfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Steuerfachangestellten transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.

Versicherer erkennt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nach nur 10 Tagen!

Bereits nach 10 Tagen wurde der Leistungsantrag vollumfänglich bewilligt. Dementsprechend musste kein förmliches Verfahren gegen den BU-Versicherer geführt werden, da alle vertraglichen Ansprüche des Steuerfachangestellten unbefristet anerkannt wurden. Der Versicherer kehrte dabei rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Steuerfachangestellten aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Expertenrat zahlt sich in BU-Verfahren aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen. Soforthilfe und Tipps entnehmen Sie unserer Präsenz unter www.bu-anwalt24.de. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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