Landgericht Hamburg spricht Anleger in Verfahren gegen die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Anspruch auf Rückzahlung seiner gezahlten Einlage zu.
In einem von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow betreuten Verfahren hat ein Anleger erstinstanzlich gegenüber der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG erfolgreich Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Einlage geltend gemacht. Wie auch andere Anleger hatte sich der Mandant unserer Kanzlei als stiller Gesellschafter an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt und seine Einlage erbracht. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hatte er jedoch – wie auch andere Anleger – sein eingezahltes Kapital nicht zurückerhalten. Auch außergerichtliche Aufforderungsschreiben blieben erfolglos und konnten die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG nicht zur Rückzahlung des Anlagebetrages bewegen.
Schlussendlich war daher ein gerichtliches Klageverfahren erforderlich. Gegen die Inanspruchnahme wehrte sich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit der Begründung der Anleger habe keinen Anspruch auf die Rückzahlung der Einlage, sondern nur auf die Auszahlung des Wertes seines Kapitalkontos. Dieser Wert müsse jedoch erst durch den Jahresabschluss 2015 ermittelt werden. Bis dieser nicht vorliege, sei die Klage unbegründet.
Die Argumentation überzeugte die Richter nicht. Sie schlossen sich vielmehr der Auffassung der Kanzlei Jöhnke & Reichow an, wonach sich der Anspruch aufgrund der Auslegung des Vertragstextes ergibt. Sie verurteilten die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auf Rückzahlung der Einlage an den Anleger.
Wir freuen uns, über den für unseren Mandanten errungenen Erfolg und stehen auch gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.