Abmahnfalle Facebook: Akuter Handlungsbedarf für Versicherungsvermittler!

In der aktuellen Onlineausgabe von „Das Investment“ erklärt Rechtsanwalt Jöhnke die Abmahnfalle Facebook und wie Vermittler diesbezüglich reagieren sollten. Dabei gibt Rechtsanwalt Jöhnke weitergehende Tipps zum wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren.

Den Artikel finden Sie auch auf Das Investment.

Insbesondere stellt Rechtsanwalt Jöhnke folgende Reaktionsmöglichen für „Abgemahnte“ heraus, die es zu beachten gelten sollte:

  • Abgemahnte sollten nicht den in der Abmahnung geforderten Betrag ungeprüft bezahlen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht „blind“ unterzeichnet werden
  • Es sollten niemals eine gesetzt Fristen versäumt werden
  • Es sollte unverzüglich juristischer Rat eingeholt werden, damit keine taktischen Fehler passieren

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so steht Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte jederzeit zur Verfügung. Es wird dringend angeraten im Falle einer Abmahnung unverzüglich zu handeln.

Weitere Hinweise und Informationen finden Sie unter der Rubrik „Wettbewerbsrecht“ zusammengefasst.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Fachanwalt erklärt die Abmahnfalle Facebook

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