Wie wir in der Vergangenheit bereits berichteten, fordert die Fidentum/LombardClassic 2 offenbar erhaltene Ausschüttungen/Gewinne von Anlegern zurück. Nachdem außergerichtliche Schreiben wohl erfolglos blieben, wird nunmehr offenbar versucht, mittels gerichtlichem Mahnbescheid gegen die Anleger vorzugehen. Dies berichten der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Mandanten.
Sofern Sie als Anleger ebenfalls einen Mahnbescheid der Fidentum/LombardClassic 2 erhalten haben, so ist unbedingtes Handeln erforderlich. Hintergrund ist, dass der gerichtliche Mahnbescheid rechtskräftig wird, wenn Sie nicht rechtzeitig Widerspruch einlegen. Infolge der Fristversäumung kann es bereits zu rechtlichen Nachteilen für die Anleger kommen.
Sollten auch Sie daher einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, so empfiehlt es sich unbedingt einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Abwehr der gegen Sie erhobenen Forderung zu beauftragen. Gerne steht auch die Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow hierfür zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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