Das Ende der Widerrufsfrist von alten Darlehensverträgen rückt näher. Offenbar sind Banken und Sparkassen bestrebt weitere BGH-Entscheidungen zu vermeiden.
Nachdem viele Widerrufsbelehrungen von Banken und Sparkassen als fehlerhaft zu bewerten sind, versuchen die Kreditinstitute sich aktuell vorwiegend mit der Begründung gegen die Rückabwicklung der Verträge zu wehren, die Ausübung des Widerrufsrechtes sei missbräuchlich und ein Widerrufsrecht sei daher verwirkt.
Die Frage, wann eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechtes vorliegt, ist sehr kritisch. Es wird daher allseits auf eine Entscheidung des BGH gewartet. Eine solche Entscheidung hatte sich bereits in der Sache XI ZR 366/15 ankündigte, bei welcher der BGH sich tatsächlich zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit hätte einlassen müssen. Gleichwohl wurde eine Entscheidung jedoch in letzter Minute verhindert, nachdem die Parteien den Rechtstreit für erledigt erklärt hatten.
Gespannt blickten Juristen daher auf das Verfahren XI ZR 511/15, in welchem die Frage der Verwirkung ebenfalls durch den BGH zu klären gewesen wäre. Auch in diesem Verfahren wurde nun jedoch eine Entscheidung des BGH umgangen, nachdem die Revision zurückgenommen wurde.
Die Frage des Rechtsmissbrauches bleibt daher zwar nach wie vor ungeklärt, Darlehensnehmer sollten sich hiervon jedoch nicht abhalten lassen, ihre eigenen Darlehensverträge und insbesondere deren Widerrufsbelehrungen einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen. Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow empfiehlt betroffenen Darlehensnehmern sich dazu an einen geeigneten Fachanwalt zu wenden. Gerne stehen wir auch direkt für Anfragen zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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