Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Achtung! Frist zum Widerruf des Darlehensvertrages: 21. Juni 2016

Widerrufsbelehrungen von Banken und Sparkassen aus den Jahren 2002 bis 2010 erweisen sich bei genauer rechtlicher Prüfung oft als fehlerhaft. Aus diesem Grunde sollten Darlehensnehmer ihre Verträge von spezialisierten Juristen überprüfen lassen.

In vielen Fällen wird ein Widerruf des Vertrags möglich sein, so dass Darlehensnehmer sich von „alten und schlechten Konditionen“ lösen können. Da das aktuelle Zinsniveau deutlich besser ist als in den Altverträgen vereinbart, können durchaus große Ersparnisse herbeigeführt werden.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass eine Frist zum Widerruf bis heute nicht begonnen hat und der damals geschlossene Darlehensvertrag noch widerrufen werden kann.

Einen umfassenden Beitrag zu dem Thema „Darlehenswiderruf“ finden Sie hier.

Achtung! Frist zum Widerruf des Darlehensvertrages: 21. Juni 2016

Diese Frist sollte unbedingt beachtet werden. Von daher sollten Darlehensnehmer, die sich mit dem Thema „Widerruf des Darlehensvertrages“ beschäftigen, zeitnah handeln und ihre Verträge überprüfen lassen. Dabei ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow gern behilflich. Jöhnke & Reichow überprüft so dann das gesamte Vertragswerk und berät den Darlehensnehmer hinsichtlich des Verfahrens nach dem Widerruf des Darlehensvertrages.

Bei allen rechtlichen Problematiken rund um das Thema „Widerruf von Darlehensverträgen“ berät und unterstützt Sie die Kanzlei Jöhnke & Reichow gern. Rufen Sie uns einfach an. Der Erstkontakt ist kostenlos. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung zu unterstützen.

 

Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Über den Autor:

Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:

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