Das Ende der Widerrufsfrist von alten Darlehensverträgen rückt näher und daher werden umso mehr sämtliche gerichtlichen Entscheidungen des BGH zum Thema Darlehenswiderruf mit großem Interesse gesehen.
Nachdem viele Widerrufsbelehrungen von Banken und Sparkassen als fehlerhaft zu bewerten sind, versuchen die Kreditinstitute sich aktuell vorwiegend mit der Begründung gegen die Rückabwicklung der Verträge zu wehren, die Ausübung des Widerrufsrechtes sei missbräuchlich.
Die Frage, wann eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechtes vorliegt, wird von den einzelnen Instanzgerichten höchst unterschiedlich bewertet. Die Juristen blickten daher voller Erwartung auf eine Entscheidung des BGH’s, welche sich in der Sache XI ZR 366/15 ankündigte, bei welcher der BGH sich tatsächlich zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit hätte einlassen müssen.
Wie der BGH nunmehr jedoch verkündete, wurde der Verhandlungstermin aufgehoben, da die Parteien den Rechtstreit für erledigt erklärt hätten. Zwar sind die Hintergründe der Erledigung nicht bekannt, es wird jedoch vermutet, dass das Kreditinstitut eine Entscheidung des BGH’s wohl unbedingt vermeiden wollte.
Die Frage des Rechtsmissbrauches bleibt daher zwar nach wie vor ungeklärt, Darlehensnehmer sollten sich hiervon jedoch nicht abhalten lassen, ihre eigenen Darlehensverträge und insbesondere deren Widerrufsbelehrungen einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen. Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow empfiehlt betroffenen Darlehensnehmern sich dazu an einen geeigneten Fachanwalt zu wenden. Gerne stehen wir auch direkt für Anfragen zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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