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Welcher Beruf ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert?

Welcher Beruf ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert? Viele Versicherte und Versicherungsmakler stellen sich diese Frage im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufgrund des Namens „Berufsunfähigkeitsversicherung“ wird schnell suggeriert, dass nur „ein Beruf“ versichert ist. Doch ist das wirklich so? Oder kommt es vielmehr auf die tatsächlichen Tätigkeiten des Versicherten an? Für die Frage, welcher Beruf im Berufsunfähigkeitsverfahren versichert ist, ist ein Blick in das Vertragswerk nebst Versicherungsbedingungen unabdingbar.

Welcher Beruf ist versichert?

Ein Blick in das Bedingungswerk gibt Antworten! Die dem Vertragswerk zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen stellen darauf ab, ob der Versicherte während der Dauer der Versicherung berufsunfähig wird. So dann wird die Berufsunfähigkeit definiert. Dabei muss der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen unfähig sein, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die – sollte eine Verweisung vereinbart worden sein – u.a. seiner „bisherigen“ Lebensstellung entspricht. Zu dem Begriff „Ausübung eines Berufes“ stellt der Versicherer auf einen gewissen Zeitraum ab, der so dann geprüft wird. Darüber hinaus wird der Versicherte in dem Leistungsantrag gefragt, welche „Tätigkeiten“ er ausgeübt hat.

Fehler im Leistungsantrag rächen sich!

Fraglich ist weiterhin, was der Versicherte nun in seinem Leistungsantrag gegenüber dem Berufsunfähigkeitsversicherer hinsichtlich der ursprünglich ausgeübten Tätigkeiten angeben soll. Zunächst muss dem Versicherten klar sein, dass er die Beweislast für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit trägt (zum Umfang der Beweislast siehe auch Berufsunfähigkeit: Versicherte ist in der Beweislast). Dabei schuldet der Versicherte ebenfalls umfassende Tätigkeitsnachweise. Dabei hat er entsprechende Tätigkeiten anzugeben, die er vor dem Eintritt der bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausgeübt hat.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

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Oft haben Versicherte Schwierigkeiten mit dem Leistungsantrag

Der Leistungsantrag stellt sich meist als sehr schwierig heraus und Versicherte fühlen sich oft „alleine gelassen“. Schnell wird deutlich, dass kompetente Unterstützung von Nöten ist. Das Aufsuchen eines Spezialisten ist auch anzuraten, denn mit dem Leistungsantrag beginnt das „BU-Verfahren“. Fehler in dem Leistungsantrag sind nur schwer zu korrigieren. Einen weitergehenden Beitrag zu dieser Thematik finden Sie unter Assekuranz Info-Portal.

Leistungsablehnung des Versicherers liegt schon vor?

Hat der Berufsunfähigkeitsversicherer bereits den Leistungsantrag des Versicherten abgelehnt, so sollten die Ansprüche des Versicherten unbedingt zeitnah von einem spezialisierten Rechtsanwalt im Versicherungsrecht überprüft werden.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Stellung eines Leistungsantrages ebenso wie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen. Soforthilfe und Tipps entnehmen Sie unserer Präsenz unter www.bu-anwalt24.de. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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