Die sogenannte Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung (ImmoDarlSachkV) konkretisiert die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten, über die nach § 18a Absatz 6 Kreditwesengesetz (KWG) alle Mitarbeiter von Banken verfügen müssen, die mit der Vergabe von Immobiliendarlehen an Verbraucher befasst sind. Auch die Verordnung resultiert aus der Umsetzung der Richtlinie.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begrüßt die neue Verordnung. Damit wird nunmehr klargestellt wie das bereits in Kraft getretene Gesetz ausgeführt werden soll. Die Verordnung sorgt dadurch für Rechtssicherheit.
Die entsprechende Verordnung können Sie unter folgendem Link nachlesen: Zum Gesetzestext
Sollten Sie Fragen oder Anmerungen zu der neuen Verordnung haben, so empfehlen wir Ihnen sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Gerne steht auch die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow hierfür zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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