Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Widerruf von Darlehen und Kreditverträgen

Der BGH hat in mehreren Entscheidungen die Fehlerhaftigkeit einzelner Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen bestätigt. Infolgedessen können Darlehensnehmer auch noch Jahre nach Abschluss ihren Darlehensvertrag widerrufen.

Maßgeblich war dabei insbesondere die Entscheidung des BGH vom vom 10.03.2009 (Az.: XI ZR 33/08). In einem aktuellen Aufsatz für anwalt.de stellen wir die Entscheidung nochmals vor. Den Aufsatz finden Sie unter: http://www.anwalt.de

Sollten Sie auch erwägen den Widerruf Ihres Darlehensvertrages zu erklären, so empfehlen wir Ihnen sich zeitnah an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, da die Widerrufsmöglichkeiten ab dem 21.06.2016 erheblich erschwert bzw. unmöglich sind. Gerne steht auch die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow hierfür zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Über den Autor:

Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:

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