Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Jöhnke & Reichow arbeiten mit Vermittlern beim Darlehens-Widerruf zusammen

Bis zum 21.06.2016 haben Darlehensnehmer noch die Möglichkeit Ihre Altverträge zu widerrufen. Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Darlehensnehmer bei der Ausübung ihrer Rechte und arbeitet dabei eng mit der Vermittlerschaft zusammen.

Ablauf einer solchen Zusammenarbeit:

Zu Beginn des Mandates reicht der Darlehensnehmer die Widerrufsbelehrung seines bestehenden Darlehensvertrages zur Prüfung bei seinem Vermitter und / oder der Kanzlei Jöhnke & Reichow ein. Der Darlehensnehmer erhält daraufhin eine Ersteinschätzung der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu den Erfolgsaussichten eines Widerrufes.

Ist das Votum der Kanzlei Jöhnke & Reichow positiv, so prüft der Vermittler die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers und klärt, ob und wenn ja zu welchen Konditionen ein neuer Darlehensvertrag für den Kunden am Markt verfügbar ist. Ist der Darlehensnehmer kreditwürdig und besteht die Möglichkeit der Umschuldung, so erklärt der Darlehensnehmer gegenüber dem Kreditinstitut den Widerruf seinesVertrages.

Erfahrungsgemäß lehnen viele Banken und Sparkassen einen vom Kunden erklärten Widerruf zunächst pauschal ab, sodass dann eine weitere anwaltliche Vertretung erforderlich ist. Mit der Ablehnung des Widerrufs hat das Kreditinstitut jedoch begonnen gegen Rechtspflichten zu verstoßen, sodass dann die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung eingeholt werden kann.

Nach Vorlage der Deckungszusage der Rechtschutzversicherung führt die Kanzlei Jöhnke & Reichow das weitere Verfahren und die außergerichtliche Korrespondenz. Viele Kreditinstitute zeigen sich nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes einigungsbereit und bieten dem Kunden an zu einer reduzierten Vorfälligkeitsentschädigung und günstigeren Konditionen den Darlehensvertrag fortzuführen, oder aber generell aus dem Vertrag entlassen zu werden.

In Abstimmung mit dem Vermittler entscheidet der Kunde dann, ob es sinnvoll ist den Vertrag zu günstigeren Konditionen mit dem bisherigen Kreditinstitut fortzuführen, oder aber eine Umschuldung vorzunehmen. Entscheidet sich der Kunde für die Umschuldung, so vermittelt der Darlehensvermittler den gewünschten neuen Darlehensvertrag für den Kunden und betreut die Umschuldung.

Kommt es nicht zu einem außergerichtlichen Vergleich, so ist ein gerichtliches Verfahren zu durchlaufen. Obsiegt der Darlehensnehmer in diesem Verfahren, so ist der alte Darlehensvertrag rückzuabwickeln und der Darlehensnehmer benötigt i.d.R. einen neuen Darlehensvertrag um die in aller Regel bestehende Restverbindlichkeit gegenüber dem bisherigen Kreditinstitut zu tilgen. Auch hier unterstützt der Darlehensvermittler.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow unterhält dauerhafte Kooperationsverträge zu einer Vielzahl von Darlehensvermittlern. Im Rahmen dieser Kooperationsverträge bietet Jöhnke & Reichow auch die Prüfung von Widerrufsbelehrungen an. Die Vermittler können für Ihre Kunden daher echte Mehrwerte bieten.

Haben auch Sie Interesse an einer dauerhaften Zusammenarbeit mit der Kanzlei Jöhnke & Reichow?

Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie und unterstützen Ihr Unternehmen und Ihre Kunden gern.

 

Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Über den Autor:

Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:

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