Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Jöhnke & Reichow prüft Widerrufsbelehrung der ING-DiBa AG

Viele Darlehensnehmer wünschen aktuell eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung der ING-DiBa AG. Auch die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow erreichen eine Vielzahl dieser Anfragen.

Aktuell liegt uns die Anfrage eines Darlehensnehmers der ING-DiBa AG vor. Nach rechtlicher Prüfung der vorgelegten Widerrufsbelehrung erachten wir die vorgelegte Widerrufsbelehrung als ungenügend. Insbesondere über den Beginn der Widerrufsfrist wird nach unserem Dafürhalten falsch belehrt, da nach dem Wortlaut der Belehrung die Frist „frühestens“ mit Erhalt der Belehrung beginnen soll und damit eine genaue Bestimmung des Fristbeginns nicht möglich ist. Wir haben unserem Mandanten daher empfohlen den Widerruf des Vertrages zu erklären.

Zwar muss dies nicht notwendigerweise auch für andere Darlehensverträge der ING-DiBa AG gelten, jedoch empfiehlt Jöhnke & Reichow betroffenen Darlehensnehmern sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und diesen mit der Prüfung der eigenen Widerrufsbelehrung zu beauftragen. Infolge eines Widerrufes – welcher vorher unbedingt mit einem Anwalt abgestimmt werden sollte – kann es zu erheblichen Ersparnissen für den Darlehensnehmer kommen. Aber Achtung: Ein Widerruf von Darlehensverträgen ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich.

Gerne steht auch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow für eine weitergehende Prüfung im Einzelfall zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Über den Autor:

Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:

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