Nachdem nunmehr seit mehreren Woche keine Neuerungen in Sachen Lombard Classic 2/Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG eingetreten sind, beauftragen erste Anleger in Abstimmung mit dem Vermittler die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Prüfung von Ansprüchen.
Die vom Anleger vorgelegten Unterlagen wurden durch die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow einer inhaltlichen Prüfung unterzogen. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Widerrufsbelehrung erhebliche Fehler aufweist. Nach Ansicht der Rechtsanwälte von Jöhnke & Reichow wird sowohl über den Beginn der Widerrufsfrist als auch über die Widerrufsfolgen innerhalb der Widerrufsbelehrung falsch informiert.
Zwar ist einWiderruf von der Beteiligung nur bei Hinzutreten weiterer Umstände möglich, gleichwohl sollten sich Anleger an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen des Widerrufs ihrer Beteiligung möglich ist. Gerne steht auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow hierfür zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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