In der Praxis tauchen immer wieder Fälle auf, in welchen sich Versicherungsnehmer der Clerical Medical (CMI) unzufrieden mit dem Verlauf Ihrer Lebensversicherung zeigen. Auch der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow liegen solche Fälle zur Prüfung vor.
Nach den Urteilen des BGH vom 11.07.2012 (siehe beispielsweise Az.: IV ZR 122/11) sind die Chancen einzelner Versicherungsnehmer gegen Clerical Medical vorzugehen durchaus positiv. In Betracht kommen sowohl Erfüllungsansprüche bezüglich der Auszahlung bestimmter Renten oder auch Schadensersatzansprüche. Hinsichtlich Letzterem ist jedoch auch stets eine Verjährung kritisch zu prüfen. Daneben kommt auch ein Widerruf der Versicherung wegen unterlassener Widerrufsbelehrung in Frage.
Die Geltendmachung der unterschiedlichen Rechte kann erhebliche Folgen für die Ansprüche der Versicherungsnehmer haben. Betroffene sollten daher stets einen Im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der genauen Prüfung ihres Einzelfalls beauftragen, bevor sie Erklärungen gegenüber der Clerical Medical abgeben. Andernfalls können möglicherweise ausgeübte Gestaltungsrechte nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Sollten Sie Unterstützung von einem Versicherungsspezialisten benötigen, so stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Im Rahmen eines telefonischen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken eines möglichen Verfahrens.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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