Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fidentum/Lombard Classic 2 – 3: Verhaltenstipps für Vermittler

In jüngster Vergangenheit gerieten die Anlagen der Fidentum/Lombard Classic in negative Schlagzeilen. Die BAfin ordnete die Abwicklung der Anlagen ab. Seitdem ist unklar wie es genau mit den Anlagen weitergehen soll. Verunsicherte Anleger wenden sich daher oftmals an den Vermittler der Kapitalanlage und fragen um Rat.

Persönliche Bindung ist wichtig

Fraglich ist, wie der Vermittler in einer solchen Situation reagieren soll. Der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow, welche sich gerade auf die Interessensvertretung freier Anlagevermittler spezialisiert hat, rät in solchen Situationen den Vermittlern zur Vorsicht. Wichtig ist zunächst, die persönliche Bindung zu dem Anleger nicht zu verlieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich der Anleger von ihm abwendet und einem der vielen „Anlegerschutzanwälte“, welche bereits ihre Dienste anbieten, zuwendet. Schnell würden sich dann Vermittler wahrscheinlich auch mit Schadensersatzansprüchen wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung konfrontiert sehen.

Eigene Interessen im Auge behalten

Auf der anderen Seite sollte der Vermittler bei jeglicher Unterstützung des Anlegers auch nie seine eigenen Interessen aus den Augen verlieren. Insbesondere sollte er natürlich keinerlei Zugeständnisse gegenüber Anlegern machen. Dies könnte sogar seinen eigenen Versicherungsschutz im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung gefährden. Es ist daher äußerste Vorsicht geboten.

Betroffene Vermittler sollten daher das genaue Vorgehen und Verhalten gegenüber Anlegern stets mit einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt abstimmen. Gerne steht hierfür auch die Anwalts-Kanzlei Jöhnke & Reichow zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)

Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Über den Autor:

Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:

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