Bereits vor einigen Wochen berichtete Jöhnke & Reichow über die Pläne des deutschen Gesetzgebers das Widerrufsrecht von Darlehensnehmer einzuschränken – und zwar auch für Altverträge.
Nun ist es beschlossene Sache. Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verabschiedet. Danach ist das Widerrufsrecht für Darlehensverträge zukünftig auf zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss begrenzt. Für Altverträge gibt es eine enge Übergangsfrist. Darlehensnehmer haben danach nur noch bis Juni 2016 die Möglichkeit ihre Widerrufsrechte geltend zu machen.
Viele Anwälte, so auch Jöhnke & Reichow sehen das neue Gesetz kritisch. Es beschneidet die Rechte der Bankkunden erheblich. Dies ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Reichow vollkommen ungerechtfertigt.
Betroffene Darlehensnehmer sollten daher schnellstmöglich durch einen unabhängigen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie ihr ggf. bestehendes Widerrufsrecht noch ausüben können.
Gerne steht auch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow hierfür zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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