Nach Veröffentlichung einzelner Anlegerschutzanwälte haben diese zwischenzeitlich erste Urteile gegen Vermittler in Sachen BWF-Stiftung erstritten. Vermittler wurden danach zum Schadensersatz verurteilen.
In dem konkreten Fall hatte der Anlagevermittler nach der Einschätzung des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Anlegerin nicht auf die Erlaubnispflichtigkeit des Investments und auch nicht auf die Unschlüssigkeit des Anlagekonzepts hingewiesen. Damit stellte das Gericht nicht auf die konkrete Aufklärung über einzelne Risiken des Anlageproduktes ab (z.B. Totalverlustrisiko), sondern auf die Konzeption der Anlagen der BWF-Stiftung.
Dieses Urteil ist offenbar noch nicht rechtskräftig. Sollte sich diese Rechtssprechung durchsetzen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Vermittlerschaft haben. Die gerichtliche Argumentation kann nämlich auf sämtliche anderen Verfahren übertragen werden. Vermittler müssten in Sachen BWF-Stiftung dann befürchten, dass jeder von ihnen beratende Anleger Schadensersatzansprüche geltend macht.
Der Hamburger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens Reichow der Kanzlei Jöhnke & Reichow wird die Entwicklungen der Rechtssprechung aufmerksam für die Vermittlerschaft verfolgen. Betroffenen Vermittlern kann nur geraten werden, sich möglichst frühzeitig an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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