Der Widerruf der Lebensversicherung

In Zeiten geringer Zinsen erwirtschaften auch viele Lebensversicherungen nicht mehr die von vielen Versicherungsnehmern erhofften Rendite. Überschussbeteiligungen sinken und auch die Beteiligung an den Bewertungsreserven sinken. Viele Versicherungsnehmer erwägen daher ihre Lebensversicherung nicht mehr fortzuführen, sondern zu beenden.

Neben der Kündigung der Lebensversicherung kann dabei auch ein Widerruf des Vertrages in Betracht kommen. Oftmals ist dieser sogar vorteilhaft, da der Versicherungsnehmer nicht nur den Rückkaufswert seiner Versicherung, sondern die von ihm gezahlten Prämien samt angemessener Verzinsung. Eine aktuelle Rechtsprechung des BGH’s ermöglicht Versicherungsnehmern dabei aktuell auch noch Jahre nach Abschluss ihres Lebensversicherungsvertrages diesen zu widerrufen.

Rechtsanwalt Jens Reichow der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow fässt in zwei aktuellen Artikeln die entsprechenden Möglichkeiten für Versicherungsnehmer zusammen und berichtet über die jüngste Rechtsprechung. Die Artikel finden Sie hier:

http://www.anwalt.de

http://www.cash-online.de/

Betroffenen wird daher empfohlen Ihre Lebensversicherungsverträge im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durch einen im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gerne steht die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow hierfür zur Verfügung.

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