Versicherung zahlt nicht? Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte helfen bundesweit!

Die Versicherung zahlt nicht – eine erschreckende Nachricht für viele Versicherungsnehmer. Viele Versicherungsnehmer haben eine Versicherung gerade abgeschlossen, um im Versicherungsfall abgesichert zu sein. Die Versicherung dient oftmals dazu existentielle Risiken abzusichern. Zahlt die Versicherung nicht, bedeutet dies für viele Versicherungsnehmer, dass sie vor dem finanziellen Kollaps stehen.

Weswegen zahlt die Versicherung nicht?

Die Gründe, weshalb eine Versicherung nicht zahlt, können vielfältig sein. Typische Ablehnungsgründe des Versicherers sind:

  • Versicherungsprämie wurde nicht gezahlt.
  • Es liegt kein versichertes Ereignis vor.
  • Es greift ein Ausschluss der Versicherungsbedingungen.
  • Es liegt eine Gefahrerhöhung vor.
  • Der Versicherungsnehmer hat seine vertraglichen Obliegenheiten nicht erfüllt.
  • Der Versicherungsnehmer hat seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt und der Versicherer erklärt daraufhin die Anfechtung oder den Rücktritt vom Versicherungsvertrag.

Oftmals lehnt der Versicherer eine Leistung auch aus mehreren Gründen ab.

Welche Versicherungssparten sind betroffen?

Grundsätzlich sind alle Versicherungssparten von dem Problem „Versicherung zahlt nicht“ betroffen. Zu Leistungsablehnungen kommt es insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung und Rentenversicherung.

Welche Versicherer sind betroffen?

Zu Leistungsablehnungen kommt es bei allen Versicherern. Als im Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei führen wir für Versicherungsnehmer als unsere Mandanten aktuell Verfahren gegen eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherer.

Welche Möglichkeiten haben Versicherungsnehmer?

Versicherungsnehmer sollten die Entscheidung des Versicherers nicht ohne weiteres akzeptieren, sondern anwaltlichen Rat einholen. Dadurch kann geklärt werden, ob die Leistungsablehnung gerechtfertigt ist. Zahlt der Versicherer zu Unrecht nicht, kann ein Rechtsanwalt dann auch die weitere Interessensvertretung übernehmen und gegen die Leistungsablehnung des Versicherers vorgehen. Dies erfolgt meist zunächst außergerichtlich – kann aber auch im Rahmen einer gerichtlichen Klage erfolgen.

Auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow steht natürlich gerne für eine Prüfung einer Leistungsablehnung des Versicherers und eine Interessensvertretung zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 040 – 34 80 97 50 oder per Email unter info@joehnke-reichow.de

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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