Vertriebsrecht – Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Sie bundesweit

Als im Vertriebsrecht spezialisierte Kanzlei ist natürlich die Beratung von Vermittlern aus dem Versicherungs- und Finanzanlagebereich einer der Haupttätigkeitsbereiche der Rechtsanwälte von Jöhnke & Reichow. Zu den Mandanten/-innen von Jöhnke & Reichow zählt dabei sowohl größere  Vertriebsunternehmen als auch einzelne Vermittler. Diese beraten und vertreten wir in einer Vielzahl von Belangen ihres Geschäftsalltages.

Versicherungsmaklerrecht

Als Versicherungsmakler kann man in seinem beruflichen Alltag mit unterschiedlichen juristischen Fragestellungen konfrontiert sein. Diese können ganz unterschiedliche Rechtsgebiete betreffen. Die Anwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow helfen Versicherungsmaklern den Überblick zu behalten – nicht nur im Streitfall, sondern gerne auch präventiv.

 

Haftungsabwehr

Ob Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter – eine Haftung kann beide treffen (siehe hierzu Die Haftung des Versicherungsmaklers und Die Haftung des Versicherungsvertreters). Gut, wenn man in diesem Fall einen im Vertriebs- und Vermittlerrecht qualifizierten Rechtsanwalt als verlässlichen Partner zur Seite hat, welcher in Schadensersatzprozessen von Vermittlern über eine jahrelange Erfahrung verfügt.

Die Anwälte von Jöhnke & Reichow übernehmen für Sie nicht nur die Abwehr der gegen Sie erhobenen Haftungsansprüche, sondern führen auch die Korrespondenz mit Ihrer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.

Versicherungsmaklervertrag

Der Maklervertrag gehört zu den wichtigsten Vertragswerken in einem Maklerbüro. Für deren Verwendung sprechen gute juristische Gründe (siehe hierzu Die 10 wichtigsten Fragen zum Versicherungsmaklervertrag). Neben den genauen Pflichten des Versicherungsmaklers und des Versicherungsnehmers können im Rahmen eines Versicherungsmaklervertrages viele weitere rechtliche Themen transparent geregelt werden. Dies betrifft z.B. auch den Tätigkeitsumfang, aber auch eine Haftungsbegrenzung (siehe zu einzelnen Vertragsklauseln Die 10 wichtigsten Klauseln im Maklervertrag). Gerne erstellen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow den passenden Vertragstext.

Courtagestreitigkeiten

Kommt es zur Stornierung eines vermittelten Versicherungsvertrages, entsteht zwischen Versicherer und Versicherungsmakler nicht selten Streit über die Rückzahlung erhaltener Courtagevorschüsse. Strittig ist dabei oftmals auch, ob sich der Versicherungsmakler ebenso wie ein Handelsvertreter auf die Einhaltung der Nachbearbeitungspflichten durch den Versicherer berufen kann (zu den Pflichten der Nachbearbeitung siehe Rückforderung unverdienter Provisionen: So kann sich der Versicherungsvertreter wehren). Diese Grundsätze sind auf Versicherungsmakler aber nicht ohne Weiteres anwendbar (siehe hierzu Rückforderung unverdienter Courtagen: So kann sich der Versicherungsmakler wehren).

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherungsmakler gleichwohl bei der Abwehr von gegen sie erhobenen Courtagerückforderungen.

Kauf eines Maklerbestandes

Der Kauf eines Maklerbestandes kann eine sinnvolle Investition für Versicherungsmakler sein ihren eigenen Bestand zu vergrößern. Die Vermittlerschaft altert zunehmends und gerade für jüngere Versicherungsmakler kann sich so die Chance auf ein Unternehmenswachstum ergeben.

Allerdings beinhalten entsprechende Transaktionen auch gewisse Risiken. Dies betrifft insbesondere die Thema Datenschutz und Stornohaftung. Aber auch andere rechtliche Fallstricke gilt es zu beachten. Eine Zusammenfassung finden Sie unter Kaufvertrag für einen Maklerbestand.

Gerne unterstützt die Kanzlei Jöhnke & Reichow sowohl Käufer als auch Verkäufer bei der Gestaltung entsprechender Verträge und begleitet sie bei der Durchführung der Transaktion.

Handelsvertreterrecht

 

Im Handelsvertreterrecht unterstützen wir Vertriebsunternehmen und Handelsvertreter bei der Vertragskonzeption ebenso wie in streitigen Verfahren. Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir individuelle Vertragskonzepte oder eine Strategie zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Vertriebs- und Vermittlerrecht bei der Erstellung von Handelsvertreterverträgen – unabhängig, ob Sie Versicherungen, Finanzanlagen oder Darlehensverträgen vertreiben wollen. Greifen Sie auf unseren Pool von Musterformulierungen zurück, welche sich zum Teil bereits in gerichtlichen Verfahren behaupten konnten, oder lassen Sie individuelle Vertragsbedingungen erstellen, die so unverwechselbar sind wie Sie selbst.

In streitigen Verfahren behandeln wir das gesamte Spektrum möglicher wechselseitiger Ansprüche und Forderungen. Typische Streitgegenstände in den von uns im Vertriebs- und Vermittlerrecht betreuten Verfahren sind dabei:

Planen Sie den Wechsel aus Ihrem Handelsvertretervertrag/ Ausschließlichkeitsstatus hin in die eigene Selbständigkeit? Wir entwickeln mit Ihnen Lösungsstrategien, welche von einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertragsverhältnisses bis zu einer bewussten Eskalation reichen können – je nach Ihren Wünschen.

Ihr Ansprechpartner im Vertriebsrecht

 

Rechtsanwalt Jens Reichow

Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Er betreut vor allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie unter folgendem Anwaltsprofil:

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Rechtsanwalt für Vertriebsrecht

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Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

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