Der Bundesgerichtshof hatte sich im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) mit der Rechtsfrage zu befassen gehabt, ob eine positive Kenntnis eines Versicherungsnehmers zum objektiven Tatbestand der Anzeigeobliegenheit gehöre, welcher der Versicherer möglicherweise zu beweisen habe (BGH v. 25.09.2019 – IV ZR 247/18).
Aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von Dr. Rainer Demski von der NewFinance Mediengesellschaft mbH im Rahmen des DKM 365 Podcast interviewt. Dabei ging es um das Thema Datenschutz.
Aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von Dr. Rainer Demski von der NewFinance Mediengesellschaft mbH im Rahmen des DKM 365 Podcast interviewt. Dabei ging es um das Thema der Betriebsschließungsversicherung.
Aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde Herr Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von Herrn Patrick Hamacher und Herrn Bastian Kunkel im Rahmen eines Podcast für den Versicherungsgeflüster-Podcast interviewt. Dabei ging es um den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der Bundesgerichtshof hatte sich jüngst mit der rechtlichen Frage zu beschäftigen gehabt, wann eine Berufsunfähigkeit denn wegfallen würde, wenn der Versicherer jedoch noch nicht einmal die Ansprüche des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag anerkannt hat (BGH v. 13.03.2019 – IV ZR 124/18).
In Deutschland wurden viele Betriebe wegen des Coronavirus (COVID-19) aufgrund behördlicher Allgemeinverfügungen geschlossen. Viele Betriebe mussten somit für mehrere Wochen oder Monate schließen. Aufgrund dessen hofften viele Versicherte auf Leistungen aus den Betriebsschließungsversicherungen. Dabei haben Versicherungen den Versicherten den entsprechenden Versicherungsschutz jedoch verwehrt und vertraglich vereinbarte Leistungen verweigert. Diesen Leistungsablehnungen sind viele Versicherte entgegengetreten, unter anderem auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow, die Versicherte gegenüber Versicherungen berät und vertritt.
Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 09.10.2018 (Az: 4 U 448/18) wiederholt festgestellt, dass bei der Geltendmachung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung keine übersteigerten Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen gestellt werden dürfen. Vielmehr genügt eine nachvollziehbare Beschreibung in Stichworten.
Das OLG Saarbrücken hatte mit Urteil vom 19.12.2018 (Az. 5 U 4/18), zu entscheiden, ob ein bedingungsgemäßer Rohrbruch eingetreten war und insbesondere was der maßgebliche Zeitpunkt für den Eintritt des Versicherungsfalls „Rohrbruch“ ist.
In einem Urteil vom 09.05.2018 (Az: IV ZR 23/17) hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage des erneuten Ansetzens von Karenzzeiten nach Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung befasst.
In einem der Kanzlei Jöhnke & Reichow vorgelegten Schadensfall wegen einer Betriebsschließung aufgrund des Coronavirus, hat die direkt Assekuranz Service GmbH (Versicherungsassekuradeur) eine Leistungsverpflichtung überprüft und darauf hin die Leistungen abgelehnt. Diese Leistungsablehnung liegt der Kanzlei Jöhnke & Reichow nun zur rechtlichen Überprüfung vor.
In einem der Kanzlei Jöhnke & Reichow vorgelegten Schadensfall wegen einer Betriebsschließung aufgrund des Coronavirus, hat die AXA Versicherung AG ihre Leistungsverpflichtung überprüft und darauf hin die Leistungen abgelehnt. Diese Leistungsablehnung liegt der Kanzlei Jöhnke & Reichow nun zur rechtlichen Überprüfung vor.