Das Landgericht München I (12. Zivilkammer) musste sich wiederum mit der Frage befassen, ob eine den Versicherungsschutz einschränkende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam ist und einer Versicherungsnehmerin damit der geltend gemachte Leistungsanspruch gegen die Versicherung zusteht (LG München I v. 22.10.2020 – 12 O 5868/20).
In der aktuellen Ausgabe des VersicherungsJournal-Podcast „Vertriebsimpulse“ bewertet Rechtsanwalt Björn Thorben Jöhnke aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB im Interview mit Herrn Oliver Mest das aktuelle Urteil des Landgerichts München I vom 01.10.2020 (Az. 12 O 5895/20) zur Betriebsschließungs-Versicherung. Ein sehr brisantes Urteil und eine Ohrfeige für einen Versicherer?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg haben ein Versicherungsmaklerunternehmen aus Berlin vor dem Landgericht Köln gegen die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. vertreten und den Gerichtsprozess gewonnen. Das LG Köln hat nun durch Endurteil gegen das Versicherungsunternehmen und zu Gunsten des Versicherungsmaklers entschieden. Wir berichten über den Rechtsstreit, den das Versicherungsunternehmen gegen den Versicherungsmakler geführt hat.
Aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde Herr Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von Herrn Patrick Hamacher und Herrn Bastian Kunkel im Rahmen eines Podcast für den Versicherungsgeflüster-Podcast interviewt. Dabei ging es um den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Viele Gastronomen befinden sich aktuell in Klageverfahren gegen die Versicherungen, bei welchen der Betrieb entsprechend gegen eine Betriebsschließung versichert wurde. So auch in diesem Fall vor dem LG München I, in welchem der Inhaber des Augustiner-Keller München, Herr Christian Vogler, gegen seine Betriebsschließungsversicherung, der Versicherungskammer Bayern geklagt hat.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow erwirkt in einem außergerichtlichen Leistungsverfahren „Berufsunfähigkeit“ für den Mandanten die Zahlung einer Vergleichssumme an den Mandanten durch die Concordia oeco Lebensversicherungs-AG.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow erwirkt in einem außergerichtlichen Leistungsverfahren „Berufsunfähigkeit“ für den Mandanten die Zahlung einer beträchtlichen Vergleichssumme von der AachenMünchener Lebensversicherung AG.
Der Bundesgerichtshof hatte sich im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) mit der Rechtsfrage zu befassen gehabt, ob eine positive Kenntnis eines Versicherungsnehmers zum objektiven Tatbestand der Anzeigeobliegenheit gehöre, welcher der Versicherer möglicherweise zu beweisen habe (BGH v. 25.09.2019 – IV ZR 247/18).
Aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von Dr. Rainer Demski von der NewFinance Mediengesellschaft mbH im Rahmen des DKM 365 Podcast interviewt. Dabei ging es um das Thema Datenschutz.
Aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von Dr. Rainer Demski von der NewFinance Mediengesellschaft mbH im Rahmen des DKM 365 Podcast interviewt. Dabei ging es um das Thema der Betriebsschließungsversicherung.