Telefon 040 – 34 80 97 50
E-Mail Adresse reichow@joehnke-reichow.de
Vertriebsrecht
Handelsvertreterrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Jens Reichow betreut die Fachbereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Handelsvertreterrecht und Vertriebsrecht. Er verfügt dabei über eine langjährige Praxiserfahrung in seinen Fachgebieten. Daneben erfolgt eine ständige Fortbildung. 2015 wurde Rechtsanwalt Reichow der Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ verliehen. Seit 2018 ist er Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Weiter engagiert sich Rechtsanwalt Reichow in verschiedenen anwaltlichen Interessenverbänden und ist er als Referent im Rahmen der Fortbildung von Versicherungs- und Finanzanlagevermittlern tätig. Er ist ferner als Autor tätig und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Fachpublikationen zu den Themen Bank- und Kapitalmarktrecht, Handelsvertreterrecht und Vermittlerrecht.
Rechtsanwalt Jens Reichow berichtet in seinem Vortrag „Erfolgreiche Stornoabwehr“ auf dem Vermittler-Kongress 2021 über die rechtlichen Möglichkeiten wie sich Versicherungsvermittler gegen Provisionsrückforderungen des Versicherers wehren können.
Rechtsanwalt Jens Reichow berichtet in seinem Vortrag „Haftungsgefahren für Versicherungsvermittler“ auf dem Vermittler-Kongress 2021 über aktuelle Haftungsfälle von Versicherungsvermittler.
Rechtsanwalt Jens Reichow berichtet in seinem Vortrag „Haftungsgefahren für Versicherungsvermittler“ auf dem Vermittler-Kongress 2020 über aktuelle Haftungsfälle von Versicherungsvermittler.
Rechtsanwalt Jens Reichow befasst sich auf dem Vermittler-Kongress 2020 in seinem Vortrag „Maklerbestände rechtssicher erwerben“ mit den verschiedenen Möglichkeiten des Erwerbs von Maklerbeständen und Maklerunternehmen.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) berichtet in seinem Vortrag auf dem Vermittler-Kongress 2019 über den aktuellen Entwurf der neuen Finanzanlagevermittlungsverordnung (FinVermV). Hierbei berichtet er insbesondere über die Themen Vermeidung von Interessenkonflikten, Zuwendungen, Aufklärung über Kosten und Aufzeichnungspflicht bei Telefongesprächen.
Im Rahmen des Vortrages zur „Vermittlerhaftung“ stellt Rechtsanwalt Reichow aktuelle Urteile und Entscheidungen zur Vermittlerhaftung dar. Dabei geht er auf die unterschiedlichen Stadien des Vermittlungsprozesses und der Schadensfallbegleitung ein und beleuchtet auch die rechtlichen Grundzüge der gesetzlichen Vermittlerhaftung. Einzelne der besprochenen Entscheidungen hat er als Anwalt in seiner Hamburger Kanzlei selbst begleitet und kann die Besonderheiten des Einzelfalles daher aus erster Hand berichten.