Fidentus GmbH lässt Vermittler der Versicherungs- und Finanzanlagebranche wettbewerbsrechtlich abmahnen!

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt für die Fidentus GmbH aktuell Vermittler der Versicherungs- und Finanzanlagebranche wettbewerbsrechtlich (UWG) ab. Die Fidentus GmbH ist ein Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungsberatungsbranche und ist im Bereich Kapitalanlagen und Finanzierungen tätig.

Fidentus GmbH ist selbst in der Finanz- u. Versicherungsberatungsbranche tätig

Die Fidentus GmbH ist geschäftsansässig am Domplatz 6 in 93047 Regensburg und wird vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Robert Zovko. Nach eigenen Angaben ist die Fidentus GmbH eine Honorar-Finanzanlageberatungsgesellschaft. Laut Impressum der Fidentus GmbH besitzt diese – unter anderem – eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h Abs. 1 Satz 1 GewO) und als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO).

Vorwurf der FAREDS Rechtsanwälte: irreführende Werbung

Der wettbewerbsrechtliche Vorwurf, welcher in der Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte geltend gemacht wird, ist derjenige der Widergabe vermeintlich widersprüchlicher Informationen auf der Webseite der Mandantschaft. Diese sollen auch dazu geeignet sein Verbraucherschutz zu unterlaufen. Die Mandantschaft soll mit Aussagen auf der Webseite dem Verbraucher suggerieren eine unabhängige provisionsfreie Honorarberatung anzubieten, ohne dass eine gewerberechtliche Erlaubnis dafür vorliege.

Unlauterer Wettbewerbsvorteil gegenüber der Fidentus GmbH?

Der Mandantschaft wird vorgeworfen, dadurch einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber der Fidentus GmbH aus Regensburg erlangt zu haben, denn diese besitze die gewerberechtliche Erlaubnis dazu unabhängige und provisionsfreie Honorarberatung anbieten zu können. Danach sollen Verstöße gegen die Gewerbeordnung, die Verbraucherschutznormen des Bürgerlichen Gesetzbuches, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie die Finanzanlagenvermittlerverordnung vorliegen.

Vorwürfe müssen im Einzelfall juristisch überprüft werden!

Ob die Vorwürfe, welche in Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Fidentus GmbH der Mandantschaft entgegengehalten werden, rechtlich überzeugen, muss stets um Einzelfall geprüft werden. Dazu muss eine Überprüfung der gesamten Webseite vorgenommen werden. Der Vorwurf der irreführenden Werbung muss eingehend juristisch überprüft werden, denn das Ergebnis dieser juristischen Überprüfung stellt die Weichen für ein weiteres taktisches Vorgehen.

Mit der Abmahnung wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht

Gerade hinsichtlich des mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruches muss geprüft werden, ob dieser dem Grunde nach besteht. Hierbei sollte die in der Abmahnung gesetzten Fristen unbedingt eingehalten werden, denn ansonsten drohen rechtliche Schritte. Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes könnte eine einstweilige Verfügung bei Gericht von der Gegenseite beantragt werden, wodurch weitere Kosten dem Abgemahnten entstehen.

Kostenerstattungsanspruch für die Abmahnung (Rechtsanwaltskosten)

Mit der Abmahnung werden zunächst keine Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht. Diese werden in einem weiteren Schritt verlangt und betragen € 984,60. Der von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zugrunde gelegte Streitwert beträgt € 20.000,-. Auf diesem berechnen sich die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Ob diese der Höhe nach bestehen, sollte im Einzelfall geprüft werden. Hierzu sollte die Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht geprüft werden. Nicht immer sind die Streitwerte der Höhe nach haltbar und können von den Gerichten auch geändert werden.

Was ist Betroffenen bei einer Abmahnung anzuraten?

Betroffene sollten die Abmahnung auf jeden Fall juristisch überprüfen zu lassen. Auch sollten dabei keine Fristen versäumt werden, da sonst gerichtliche Schritte der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH drohen, wie zum Beispiel im Wege einer einstweiligen Verfügung oder / und einer Zahlungsklage. Mit einer einstweiligen Verfügung entstehen weitere Kosten, die es möglichst vermeiden gilt.

Unsere unverbindlichen Tipps für Betroffene:

  • Zahlen Sie vorerst nicht den geforderten Betrag aus der Abmahnung.
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Versäumen Sie auf keinen Fall die Ihnen gesetzten Fristen.
  • Nehmen Sie gern unsere Erfahrung und Kompetenz in Anspruch.

Spezialisierung im Wettbewerbsrecht (Gewerblicher Rechtsschutz)

Sollten Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder bereits eine Klage der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg für deren Mandantschaft, der Fidentus GmbH ist aus Regensburg, erhalten haben, so stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner im Wettbewerbsrecht (Gewerblicher Rechtsschutz) gern persönlich zur Verfügung.

Überregionale Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg hat sich – unter anderem – auf derartige Rechtsgebiete wie den Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht) spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügen dabei über weitrechende Erfahrung und Kompetenz und vertreten die Mandanten bundesweit.

Bei Abmahnungen zählt jeder Tag! Die Fristen sind kurz!

Handeln Sie zeitnah und fristgerecht. Im Rahmen eines telefonischen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Vorwürfe der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Der Erstkontakt ist selbstverständlich kostenlos. Wir beraten Sie gern und freuen uns über Ihren Kontakt.

Weitere Informationen zum Thema Wettbewerbsrecht haben wir für Sie bereits zusammengefasst. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow wird zu dem Bereich „Vermittler im Wettbewerb“ auf dem Vermittlerkongress am 22.02.2017 in Hamburg informieren. Informationen zur Agenda finden Sie hier.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Björn Jöhnke

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